Cybersquatting, Domaingrabbing, unbefugte und missbräuchliche Nutzung: Nicht selten sind Domains der Ausgangspunkt für die vielfältigen Angriffsvektoren von Cyberkriminellen. Kaum weniger umfangreich sind die möglichen Gegenmaßnahmen, vom proaktiven Domain Management bis hin zur Überwachung potenzieller Markenrechtsverletzungen. Auch so genannte (Domain) Blocking Services stehen auf der Liste möglicher Lösungen, scheinen sie auf den ersten Blick doch viele Ursprünge von Markenrechtsverletzungen im Keim zu ersticken. Doch was steckt hinter diesen Services und was gilt es dabei für Domain- und Markeninhaber zu beachten?

Wie es der Name vermuten lässt, blockiert das Domain Blocking die Registrierung eines Domainnamens – häufig in Verbindung mit einer Marke – und kann so eine unberechtigte Nutzung verhindern. 2011 wurde ein solcher Blocking Dienst zum Launch der .xxx-Domain eingeführt, bekannt als Sunrise B Blocks. Diese haben Domainregistrierungen verhindert, die mit Marken unter der Top-Level Domain (TLD) .xxx übereinstimmen und sollten Unternehmen so vor unangebrachter Verwendung des Markennamens durch Dritte schützen. Zum 1. Dezember 2021 laufen die damals für zehn Jahre abgeschlossenen Blockings aus. Mit dem AdultBlock bietet die verantwortliche ICM Registry aber bereits eine Nachfolgelösung an.

AdultBlock und AdultBlock+

Der AdultBlock soll Markeninhabern einen erhöhten Schutz in den Namensräumen .adult, .porn, .sex und .xxx bieten, die speziell für die Erwachsenenunterhaltung geschaffen wurden. Durch die Blockierung ist es Dritten nicht möglich, Domains unter diesen vier TLDs zu registrieren und ggf. für böswillige Zwecke zu missbrauchen. Um diesen Service zu nutzen, müssen Markeninhaber über eine aktuelle SMD-Datei (Signed Marked Data) des Trademark Clearinghouse (TMCH) verfügen. Alternativ kann ein auslaufender Sunrise B Block umgewandelt werden.

Das Trademark Clearinghouse ist eine Datenbank der ICANN, die im Zuge der Einführung neuer Top-Level-Domains für Inhaber eingetragener Marken geschaffen wurde. Sie informiert automatisch über die Verwendung von Marken in Domains.

Kunden des AdultBlock+ haben zusätzlich die Möglichkeit, mehrere Labels bzw. Markennamen inkl. der jeweiligen Unicode-Varianten, Homographen und IDNs zu blockieren.

Bestehende Registrierungen einer .xxx-Domain, die zuvor Teil eines Sunrise B Blocks war, werden bei LEMARIT automatisch um ein Jahr verlängert.

DPML und DPML+

Eine andere Form des Domain Blockings ist die so genannte Domains Protected Marks List (DPML). Auch für diesen Service wird eine registrierte Marke und gültige SMD-Datei im TMCH vorausgesetzt. Bei Eintragung der Marke in die DPML werden neue Domainregistrierungen mit eben jenem Markenbegriff unter 241 nTLDs blockiert. Damit greift dieser Service weiter als die einfache Eintragung in das TMCH, welcher zwar über die Verwendung der Marke informiert, Fremdregistrierungen jedoch nicht verhindert.

Die Plus-Variante deckt außerdem bis zu drei zusätzliche SMDs ab, z. B. Schreibfehler oder Wörter, die den Markenbegriff beinhalten. Auch die Laufzeit verdoppelt sich im Vergleich zur DPML auf zehn Jahre.

Über die Vor- und Nachteile

Die Vorteile eines weiteren Schutzwalls in Form eines Domain Blocking mögen angesichts der vermeintlich einfachen Handhabung auf der Hand liegen, doch ein Blick auf die Details lohnt sich.

Während blockierte Domains zwar vor Neuregistrierungen durch Dritte geschützt sind, kommen diese keinen eigens registrierten Domains gleich, über die Markeninhaber jederzeit verfügen können. Auch bereits vergriffene Domains fallen bei diesen Services durch das Raster. Deutlicher wird die häufig fehlende Relevanz durch die Liste der abgedeckten TLDs, z. B. bei der DPML. Unter den vermeintlich vielen 241 nTLDs befinden sich zahlreiche in den meisten Fällen branchenferne Domainendungen wie .coffee, .plumbing oder .dentist.

Dem Nutzen des AdultBlocks stehen die verhältnismäßig niedrigen Registrierungszahlen gegenüber: Lediglich 0,03% aller Domainregistrierungen gehen auf die vier TLDs .adult, .porn, .sex und .xxx zurück. Auch das Interesse an einem Markennamen dürfte im Bereich der Erwachsenenunterhaltung eher gering sein, was das Risiko einer missbräuchlichen Nutzung einschränkt.

Für Markeninhaber können Domain Blocking Services ein probates Mittel im Kampf gegen Markenrechtsverletzungen sein, deren Relevanz es jedoch gründlich abzuwägen gilt. Gerne wirft LEMARIT einen Blick auf Ihre Marke(n) und prüft, welche individuellen Vorgehensweisen zum weitreichenden Schutz sinnvoll sind.

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