Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der LEMARIT GmbH
Stand: 21. Juli 2014
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§ 1 Vertragspartner
Vertragspartner des Kunden und Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die LEMARIT GmbH, Werkstraße 12, 24955 Harrislee, im folgenden LEMARIT genannt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter 2HRB 4238 und vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Martin Küchenthal.
§ 2 Anwendbares Recht
2.1 Für alle Verträge mit Unternehmen („Kunden“) gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. LEMARIT erbringt alle Leistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaiger vorrangiger Individualabreden. Im Übrigen gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften des deutschen Rechts.
2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt LEMARIT nicht an, soweit solche Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise von den hier vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichen. Dieses gilt nur dann nicht, wenn und soweit die LEMARIT den abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
2.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2.4 Individualabreden gelten nur, soweit sie schriftlich niedergelegt worden sind.
2.5 LEMARIT ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Angaben wie Benutzungsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Preislisten usw. zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von LEMARIT für den Kunden zumutbar ist. Jede Änderung ist dem Kunden bekannt zu geben. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe einer Abänderung, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Abänderung, so wird diese wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so kann die LEMARIT das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen unter Entgelterstattung für die laufende Abrechnungsperiode kündigen. Kündigt LEMARIT nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.
2.6 Diese AGB sowie alle Änderungen sind online im Internet auf den Internetseiten von LEMARIT unter www.lemarit.com dauerhaft verfügbar. Der Kunde wird hiermit zur Einsichtnahme, zur Abspeicherung und zum Ausdruck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgefordert. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird als hinreichende Bekanntgabe vereinbart.
§ 3 Erreichbarkeit/Leistungspflichten
3.1 LEMARIT ist bestrebt, eine Erreichbarkeit seiner Dienste-Server von 99,5 % (volle technische Funktionsfähigkeit) im Jahresmittel zu erreichen. Als Dienste-Server gelten insbesondere die von LEMARIT betriebenen Nameserver. Von dieser Gesamthöhe sind jedoch alle Zeitspannen ausgenommen, in denen einzelne oder sämtliche Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, welche nicht im Einflussbereich der LEMARIT liegen – insbesondere also Verschulden Dritter, höhere Gewalt, einschließlich Streiks und Aussperrungen – sowie wegen technischer Änderungen der Anlagen der LEMARIT (wie Änderung des Standortes der Anlage etc.) oder sonstiger Maßnahmen (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.), die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb der Anlage der LEMARIT erforderlich sind, nicht erreichbar sind.
3.2 LEMARIT ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. LEMARIT ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, sofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
§ 4 Zusätzliche, besondere Bestimmungen zum Vertragsschluss bei Domaindienst-leistungen – insbesondere Domainvergabe und -pflege
Der abgeschlossene Vertrag zur Vermittlung des Registrierungsantrages des Kunden an die zuständigen Stellen steht unter dem Vorbehalt der konkreten Verfügbarkeit eines jeweiligen Domainnamens bei der zuständigen Stelle zum Zeitpunkt der Beantragung durch LEMARIT. Ist ein Domainname im genannten Zeitpunkt nicht verfügbar und eine Registrierung daher unmöglich, wird der geschlossene Vertrag rückwirkend aufgelöst.
§ 5 Sonstige zusätzliche besondere Bestimmungen für Domaindienstleistungen
Die unterschiedlichen Top Level Domains (TLDs) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domainnamen hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der TLDs, der zugehörigen Sub Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit TLDs Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der entsprechenden Registerbetreiber (Registry), dies gilt für sämtliche länderspezifischen ccTLDs (beispielsweise der Denic für .de-Domainnamen) genauso wie für gTLDs, die von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers („ICANN“) verwaltet und durch unterschiedliche Registries (z. B. Versign Inc. für .com-Domainnamen) betrieben werden, oder auch andere Registries bzw. Vergabestellen. Die geltenden Vergabebedingungen sind bei den jeweiligen Registries online einsehbar oder können von LEMARIT zur Verfügung gestellt werden. Dem Kunden ist bewusst, dass LEMARIT keinen Einfluss auf die Handhabung der Registrierung und die Vergaberichtlinien der jeweiligen Registries hat. LEMARIT erteilt per Telefon oder E-Mail grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit eines Domainnamens. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine dritte Partei durch die DENIC, Verisign oder eine andere Registry erfolgen, ohne dass LEMARIT hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt.
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, LEMARIT vollständige und zuverlässige Kontaktinformationen zu übermitteln und diese bei Veränderungen unverzüglich während der Dauer der Registrierung des eingetragenen Domainnamens zu korrigieren und zu aktualisieren, einschließlich: des vollständigen Namens, der Postadresse, der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer und der Faxnummer des Kunden, sofern vorhanden, des Namens des bevollmächtigen Ansprechpartners (Admin-C), sofern der Kunde eine Organisation, ein Verband oder ein Unternehmen ist. Ferner ist er verpflichtet,
- die Bezeichnungen primärer und sekundärer Domain-Namen-Server für den eingetragenen Domainnamen sowie
- Namen, Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und (sofern anwendbar) die Faxnummer des technischen und administrativen Ansprechpartners für den eingetragenen Domainnamen
anzugeben.
LEMARIT (als Registrar) ist gegenüber den Registries und ICANN verpflichtet, folgende Datenelemente bereitzustellen:
- die Bezeichnung des eingetragenen Namens,
- die Identität des Registrars (kann über die Webseite des Registrars zur Verfügung gestellt werden),
- das ursprüngliche Registrierungsdatum,
- das Ablaufdatum der Registrierung,
- der Name und die Postadresse des eingetragenen Namensinhabers.
5.2 Sofern der Kunde absichtlich falsche oder unzuverlässige Informationen übermittelt oder es absichtlich versäumt, die an LEMARIT übermittelten Daten zu aktualisieren oder auf eine Anfrage von LEMARIT in Bezug auf die Korrektheit der Kontaktinformationen in Verbindung mit der Registrierung innerhalb von fünfzehn (15) Tagen zu antworten, gilt dies als wesentlicher Verstoß gegen den Vertrag zwischen dem Kunden und LEMARIT. LEMARIT ist in diesem Fall berechtigt und auf Anforderung der entsprechenden Registry auch verpflichtet, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Registrierung des eingetragenen Domainnamens mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
5.3 Kunden, die beabsichtigen, die Nutzung eines Domainnamens zu lizenzieren, bleiben weiterhin gegenüber LEMARIT für die Übermittlung der eigenen vollständigen Kontaktinformationen sowie die Übermittlung und Aktualisierung korrekter technischer und administrativer Kontaktinformationen ebenso wie für die Bereitstellung einer rechtzeitigen Lösung aller eventuell in Verbindung mit dem eingetragenen Namen auftretenden Probleme verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde das Lizenzverhältnis gegenüber LEMARIT offenlegt. Ein Kunde, der die Nutzung eines eingetragenen Namens gemäß Satz 1 lizenziert, übernimmt die Haftung für jede widerrechtliche Nutzung des eingetragenen Namens, hält LEMARIT hinsichtlich etwaiger Ansprüche Dritter frei und verpflichtet sich, sämtliche Ansprüche aus dem Lizenzverhältnis mit dem Dritten an LEMARIT abzutreten, soweit dies zur Durchsetzung des gegenüber dem Kunden bestehenden Freihaltungsanspruches nach Ansicht von LEMARIT erforderlich ist.
5.4 LEMARIT verpflichtet sich, jedem neuen Kunden eine Mitteilung mit folgenden Angaben zu übermitteln:
5.4.1 Die Zwecke, für die die erfassten Daten des Antragstellers vorgesehen sind.
5.4.2 Die vorgesehenen Empfänger oder Empfängerkategorien der Daten (einschließlich der Registry und anderer Parteien, die die Daten von der Registry erhalten).
5.4.3 Welche Daten zwingend erforderlich und welche Daten freiwillig sind.
5.4.4 Wie der Kunde oder der Dateninhaber auf die Daten zugreifen und diese bei Bedarf korrigieren kann.
5.5 Der Kunde stimmt der Datenverarbeitung gemäß Unterabschnitt 5.4 ausdrücklich zu.
5.6 Der Kunde gewährleistet, dass eine Mitteilung wie in Unterabschnitt 5.4 beschrieben ebenfalls an alle dritten Parteien, deren persönliche Daten von dem Kunden an LEMARIT übermittelt wurden, gesendet wurde und dass der Kunde von diesen dritten Parteien die in Unterabschnitt 5.5 beschriebene Zustimmung erhalten hat.
5.7 Der Kunde garantiert, dass der von ihm beantragte Domainname keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domainnamens durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, verpflichtet sich der Kunde, LEMARIT und die jeweilige Registry sowie deren Geschäftsführer, leitende Mitarbeiter und Mitarbeiter sowie Vertreter für alle Forderungsansprüche, Schäden, Haftungen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich der normalen Rechtskosten und -aufwendungen) die aufgrund der Registrierung des Domainnamens des Kunden oder in Verbindung mit demselben entstehen, zu entschädigen und schadlos zu halten.
5.8 LEMARIT ist nicht verpflichtet, den vom Kunden beantragten Domainnamen und/oder seine Verwendung auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die LEMARIT zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen deutscher Behörden oder vollstreckbaren Entscheidungen deutscher oder international zuständiger Gerichte oder Schiedsgerichte nach der UDRP oder vergleichbaren Schiedsverfahren nachzukommen.
5.9 Der Kunde erkennt an, dass seine Registrierung des eingetragenen Domainnamens nach den Bestimmungen der ICANN oder den Bedingungen der jeweiligen Registry, die den Vorgaben der ICANN nicht widersprechen darf, unter dem Vorbehalt der bestimmungsgemäßen Aussetzung, Aufhebung oder Übertragung steht, um (1) Fehler durch LEMARIT oder der Registry bei der Registrierung des Domainnamens zu beheben oder (2) Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf den eingetragenen Namen beizulegen.
5.10 Bei der Vergabe von Domainnamen unter nationalen TLDs (ccTLDs, z. B. .de) und unter generischen TLDs (gTLDs, z. B. .com) schuldet LEMARIT jeweils nur die Beantragung der Registrierung des vom Kunden gewünschten Domainnamens.
5.11 Soweit der Kunde LEMARIT mit der Vermittlung und der Pflege von Domainnamen beauftragt, erfolgt die Umsetzung im Auftrag des Kunden bei einem von LEMARIT nach freiem Ermessen auszuwählenden Anbieter (direkt als akkreditierter Registrar bei einer Registry (z. B. DENIC), Zwischenregistrar oder einem anderen Registrar bzw. Anbieter). Die Haftung von LEMARIT im Rahmen des Vermittlungsauftrages ist auf die Auswahl eines geeigneten Anbieters beschränkt.
5.12 Während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über den Domainnamen wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten sowie 10 Geschäftstage über die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren hinaus, ist eine Übertragung des Domainnamens durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es ist sichergestellt, dass die ergehende Entscheidung für den Dritten in gleicher Weise wie für den Kunden bindend ist.
5.13 Registrierung von Domainnamen, für die die UDRP oder vergleichbare Schiedsverfahren Anwendung finden (insbes. .com-, .net-, .org-Domains)
Soweit die Registrierung von Domainnamen unter den gTLDs .com-, .net- oder .org oder anderen TLDs, deren Registrierung von der Unterwerfung unter die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) oder vergleichbare Schiedsverfahren abhängig ist, Vertragsgegenstand ist, erkennt der Kunde an, dass Streitigkeiten über den Domainnamen wegen der Verletzung von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten gemäß der über LEMARIT zu beziehenden UDRP bzw. anderweitigen Schiedsgerichtsordnungen geklärt werden sollen. Es obliegt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahrens gemäß der UDRP oder vergleichbaren Schiedsverfahren selbst wahrzunehmen. Der Kunde erkennt weiter an, dass LEMARIT und seine Vertragspartner als akkreditierte Registrare vertraglich verpflichtet sind, einen entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP bzw. anderen Schieds-gerichtsordnungen Folge zu leisten und den Domainnamen zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen, sofern nicht der Kunde LEMARIT gegenüber binnen 10 Geschäftstagen ab Zugang des Schiedsspruches nachweist, dass er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage erhoben hat. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domainnamens durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde LEMARIT, die ICANN, die VeriSign Inc. sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen, Unternehmen und Organisationen frei.
5.14 Registrierung von .de-Domains
Soweit die Vergabe von Domainnamen unter der ccTLD .de Gegenstand dieses Vertrages ist, erkennt der Kunde die Registrierungsbedingungen und die Registrierungsrichtlinien der DENIC an.
5.15 Registrierung von Domains der Registrierungsstelle Nominet (.uk, .co.uk, etc.)
Soweit die Vergabe von Domainnamen unter den ccTLD der Registrierungsstelle Nominet (.uk, .co.uk, etc.) Gegenstand dieses Vertrages ist, erkennt der Kunde die Registrierungsbedingungen und die Registrierungsrichtlinien der Nominet an, einzusehen unter:
www.nominet.uk/go/terms
Für die Verlängerung von Domains der Registrierungstelle Nominet (.uk, .co.uk, etc.) gilt das Folgende:
- 30 Tage vor Ablauf der Registrierung erhält der Registrant eine Erinnerungs-E-Mail (Renewal Reminder)
- Die Domain wird durch LEMARIT 24 Stunden vor dem Laufzeitende (Expiry Date) automatisch verlängert.
- Sofern der Registrant keine Verlängerung der Domain wünscht, ist dies spätestens 48 Stunden vor dem Laufzeitende (Expiry Date) LEMARIT schriftlich (per E-Mail) anzuzeigen.
- Sollte LEMARIT auf Wunsch des Registranten die Domain nicht fristgerecht verlängert haben, ist es möglich, die Domain innerhalb von 30 Tagen nach dem Laufzeitende (Expiry Date) nachträglich zu verlängern.
- Während dieser Zeit ist die Domain nicht mehr delegiert, so dass alle mit dieser Domain verbundenen Dienste (Website/E-Mail) nicht mehr aktiv sind.
5.16 Im Rahmen des Business-Domain Management von LEMARIT besteht die Möglichkeit, vorhandene Domainnamen, die zur Zeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertragsverhältnisses bei LEMARIT betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher den Domainnamen betreuenden Anbieters erforderlich ist. LEMARIT wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. LEMARIT kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber LEMARIT hierfür leistungspflichtig. Ein erfolgreich umgemeldeter Domainname wird im Verhältnis zwischen LEMARIT und dem Kunden ansonsten wie ein neu registrierter Domainname gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt. Sämtliche Kosten, die für die Ummeldung beim anderen Anbieter anfallen, werden vom Kunden getragen. Gleiches gilt, wenn die Übernahme des Domainnamens an nicht geleisteter Mitarbeit eines sonstigen Dritten scheitert, z. B. derzeitiger Admin-C oder Inhaber (z. B. Tochtergesellschaft des Kunden).
5.17 Soweit Kunden die Option wählen, bestimmte Dienstleistungen webbasiert selber vorzunehmen (z. B. Nameservereinträge; Registrierung bestimmter Domainnamen) geschieht dies auf alleinige Verantwortung des Kunden. LEMARIT kann bei fehlerhafter Bedienung der entsprechenden Tools oder bei sonstigen falschen Angaben des Kunden keine Haftung übernehmen.
5.18 Der Kunde erklärt sich bereit, beim Wechsel des Anbieters (Provider) eines Domainnamens sowie Registrierung, Änderung oder Löschung eines Domainnamens im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und die hierzu notwendigen Erklärungen gegebenenfalls abzugeben.
§ 6 Internetpräsenz, Webspace- und E-Mail-Weiterleitung
6.1 LEMARIT bietet die Möglichkeit zur Weiterleitung des Domainnamens und/oder aus dem Domainnamen abgeleiteter E-Mail-Adressen auf Zielorte (z. B. IP-Adressen oder E-Mailadressen) des Kunden an.
6.2 LEMARIT ist nicht verpflichtet, die vom Kunden beantragte oder vorgenommene Weiterleitung seines Domainnamens zu einer Internetpräsenz selbst und/oder die Inhalte auf der dortigen Internetpräsenz sowie sämtlichen weiteren Zielorten von Weiterleitungen (beispielsweise durch weiterführende sog. „Links“) auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder der guten Sitten und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen.
6.3 Soweit der Kunde von der Möglichkeit der Weiterleitung seines Domainnamens zu einer Internetpräsenz Gebrauch macht, so geschieht dies in eigener Verantwortung des Kunden. Der Kunde garantiert, dass weder diese Weiterleitung selbst, noch die Inhalte auf der dortigen Internetpräsenz sowie auf sämtlichen weiteren Zielorten von Weiterleitungen (beispielsweise durch weiterführende sog. „Links“) gegen geltende gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere garantiert der Kunde die Unterbindung von Weiterleitungen auf Zielorte mit pornographischen, nationalsozialistischen und/oder fremdenfeindlichen Inhalten.
§7 Weitere Dienstleistungen und Produkte
7.1 SSL-Zertifikate
Soweit der Kunde LEMARIT mit der Vermittlung und der Pflege von SSL-Zertifikaten beauftragt, erfolgt der Erwerb im Auftrag des Kunden bei einer von LEMARIT nach freiem Ermessen auszuwählenden geeigneten Stelle. Die Haftung von LEMARIT im Rahmen des Vermittlungsauftrages ist auf die Auswahl eines geeigneten Anbieters der Zertifikate beschränkt.
7.2 Domainkauf
Soweit Kunden LEMARIT beauftragen, bereits durch fremde Dritte registrierte Domainnamen zu erwerben, erfolgt der Erwerb im Auftrag des Kunden und ohne Gewähr von LEMARIT für die erfolgreiche Übertragung. LEMARIT übernimmt – soweit rechtlich zulässig – sowohl die vertragliche Abwicklung, als auch die technische und rechtliche Übertragung der Domainnamen. Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung auf Basis der Regelungen in § 8.
7.3 Domain Recovery Service
Im Rahmen einer vom Kunden beauftragten sog. „Domain Recovery“ unternimmt LEMARIT den Versuch, den derzeitigen Besitzer eines bereits durch einen fremden Dritten registrierten Domainnamens ausfindig zu machen, Kontakt zu diesem aufzunehmen und einen Status über den Domainnamen zu ermitteln. Der Kunde verpflichtet sich, LEMARIT sämtliche Informationen über etwaige Marken- oder vergleichbare Rechte kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Desweiteren verpflichtet sich der Kunde, LEMARIT sämtliche Informationen über etwaige schon geführte Korrespondenz oder Rechtstreitigkeiten in Bezug auf den Domainnamen vollständig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen und LEMARIT andernfalls von etwaigen Ansprüchen Dritter, die LEMARIT im Zusammenhang mit dem Domain Recovery Auftrag entstehen, freizuhalten. LEMARIT ist nicht berechtigt, den Kunden rechtlich zu beraten. Einschätzungen hinsichtlich der Rechtesituation erfolgen insoweit lediglich aufgrund eigener Markterfahrung und ohne Gewähr. Soweit notwendig, ist LEMARIT berechtigt, auch Rechtsanwälte einzuschalten. Eine Weiterbelastung der Kosten der Beauftragung von Dritten (bspw. Rechtsanwälte) an den Kunden erfolgt nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Kunden. Im Anschluss an die Erstellung des Domainstatus wird LEMARIT, in enger Abstimmung mit dem Kunden, versuchen, die Übertragung der Domain zu erreichen. Eine Gewähr für den Erfolg der Übertragung kann LEMARIT nicht übernehmen. Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung auf Basis der Regelungen in § 8.
7.4 Weiteres
Alle weiteren Dienstleistungen im Rahmen des Domain Managements des Kunden werden auf Basis von entsprechenden Beauftragungen und nur nach ausdrücklicher Bestätigung von LEMARIT und unter Fortgeltung dieser AGB übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung auf Basis der Regelungen in § 8.
§ 8 Zahlungsbedingungen, Preise, Vertragsdauer
8.1 LEMARITs Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung der LEMARIT oder durch Ausführung der Dienstleistung zustande. Mündliche Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch LEMARIT wirksam.
8.2 Die Preise für LEMARITs Leistungen bestimmen sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten bzw. den schriftlich unterbreiteten Angeboten.
8.3 LEMARIT behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten an seine aktuell bei LEMARIT hinterlegte E-Mail-Adresse zugestellt oder postalisch mitgeteilt. Änderung der aktuellen E-Mail-Adresse sind LEMARIT sofort mitzuteilen. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen.
8.4 Sollten die von LEMARIT gem. § 5.11 ausgewählten Registrierungsstellen ihre Preise oder ihre Abrechnungsmodelle für Domainnamen ändern, so ist LEMARIT berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zu.
8.5 Die Registrierung von Domainnamen unterliegt grundsätzlich jeweils festgelegten Abrechnungsperioden. Soweit sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im Einzelnen nicht etwas anderes ergibt, beträgt die Erstlaufzeit für Domainnamen grundsätzlich 24 Monate, die Abrechnungsperioden betragen jeweils 12 Monate. Abrechnungsperioden beginnen jeweils mit dem Tag der Registrierung oder Übernahme des fraglichen Domainnamens in die Verwaltung von LEMARIT.
8.6 Eine Folgeperiode tritt verbindlich in Kraft, wenn nicht der Vertrag bzw. der einzelne Domainnamen ordentlich mit einer Frist von 8 Wochen zum jeweiligen Ende einer Abrechnungsperiode schriftlich gegenüber LEMARIT gekündigt worden ist.
8.7 Die Entgelte für Dienstleistungen werden erstmals am Beginn der ersten Abrechnungsperiode fällig.
8.8 Die jährlichen Erneuerungskosten für vom Kunden registrierte Domainnamen sind jeweils 6 Wochen vor Erneuerung des Vertrages bzw. der Verlängerung des einzelnen Domainnamens fällig, um eine rechtzeitige Begleichung der Rechnungen der jeweiligen Registry oder anderer Anbieter zu gewährleisten. Sollten die Kosten für diese Erneuerung nicht 6 Wochen vor Vertragsverlängerung bezahlt werden, behält sich LEMARIT vor, die Registrierung nicht zu verlängern. Einmalige Kosten, wie z.B. die Domaineinrichtungsgebühr, werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung fällig bzw. eingezogen.
8.9 Domaineinrichtungs- und Pflegeentgelte können nicht, auch nicht anteilig, erstattet oder verteilt berechnet werden.
8.10 Verträge über Dienstleistungen – insbesondere auch solche, die sich auf die Verschaffung und Pflege von Domainnamen beziehen – werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, es ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im Einzelnen etwas anderes.
8.11 Der Vertrag ist vom Kunden auch ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit und ohne das Einhalten von Kündigungsfristen kündbar, etwa um einen gehosteten Domainnamen auf einen anderen Inhaber und/oder einen anderen Anbieter (Provider) zu übertragen. Im Falle einer solchen ordentlichen aber fristlosen Kündigung bleibt jedoch der Entgeltanspruch für Registrierung, Verschaffung und Pflege von LEMARIT für die vereinbarte Abrechnungslaufzeit in vollem Umfange bestehen. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Entgelte findet nicht – auch nicht anteilig – statt. Eine Rückvergütung bereits entrichteter Entgelte für eine bereits in Kraft getretene Folgeperiode findet nicht – auch nicht anteilig – statt.
8.12 LEMARIT ist unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und dann nur gegen Erstattung des vollen Registrierungs- und Pflegeentgeltes einer laufenden Periode sowie unter dem Verzicht auf das möglicherweise bereits für eine weitere Periode fällig gewordene Entgelt zu einer Kündigung ohne wichtigen Grund berechtigt. Ansonsten darf LEMARIT ordentlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende einer jeweiligen Abrechnungsperiode kündigen.
8.13 Das Recht zur – erforderlichenfalls auch fristlosen – außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen: nachhaltige und grobe Verletzung vertraglicher Pflichten, gerichtlich – auch schiedsgerichtlich nach UDRP oder vergleichbaren Schiedsgerichtsordnungen – festgestellter Verstoß des Domainnamens gegen Rechte Dritter und/oder gegen Straf- und/oder Bußgeldvorschriften und/oder gegen sonstige gesetzliche Regelungen.
8.14 Sofern LEMARIT das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund wirksam außerordentlich kündigt, erlöschen sämtliche Rechte des Kunden aus der Vergabe und LEMARIT ist insbesondere berechtigt, den Domainnamen umgehend zur Löschung freizugeben.
8.15 Soweit des sich bei der Kündigung nicht um ein (i) EXPIRE (Kündigung eines Domainnamens mit dem Ziel, diesen auslaufen zu lassen) handelt, sondern um einen (ii) TRANSFER AWAY (Kündigung des Domainnamens mit dem Ziel, diesen zu einem anderen Anbieter (Provider) zu transferieren) und nicht bis 5 Tage vor Ablauf der Abrechnungsperiode alle notwendigen Handlungen für die Übergabe der Domain an den neuen Anbieter seitens des Kunden vollzogen worden sind, verlängert sich der Vertrag hinsichtlich dieses Domainnamens um eine weitere Abrechnungsperiode, wofür der Kunde voll zahlungspflichtig ist. Dies dient dem Schutz des Domainnamens vor ungewollter Freigabe wegen nicht erfolgtem TRANFER AWAY.
8.16 Davon unberührt bleibt eine bereits wegen gerichtlicher oder schiedsgerichtlicher Entscheidungen jeweils bestehende Berechtigung von LEMARIT zu einer Freigabe. In solchen Fällen sowie dann, wenn der Kunde selbst ausdrücklich eine Freigabe beantragt, erlöschen sämtliche Rechte des Kunden aus der Vergabe mit der Freigabe.
8.17 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von LEMARIT oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
§ 9 Haftung
9.1 Die LEMARIT haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
9.2 Die Haftung von LEMARIT auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich deliktischer Ansprüche), richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch LEMARIT, LEMARITs Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt oder LEMARIT eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen.
9.3 Schadensersatzansprüche nach 9.2 sind auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Beschränkung nach Satz 1 gilt nicht bei Ansprüchen, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten durch LEMARIT, LEMARITs Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen.
9.4 Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung von LEMARIT nach 9.2 und 9.3 jedenfalls auf maximal EUR 5.000,00 je Schadensfall begrenzt. Die summenmäßige Haftungsbeschränkung nach Satz 1 beruht auf der Überlegung, dass eine höhere oder gar unbegrenzte Haftung unter Berücksichtigung der niedrigen Vergütungen von LEMARIT (insbesondere bezogen auf einzelne Domains) für LEMARIT unzumutbar wäre. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine höhere Haftungshöchstsumme (auch für einzelne Domainnamen) gegen eine gesonderte Vergütung individuell zu vereinbaren.
9.5 LEMARIT haftet ferner nicht für Störungen und Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereiches, insbesondere außerhalb des physikalischen Netzes und der Datenbanken von LEMARIT liegen, es sei denn diese Ausfälle sind dort durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von LEMARIT verursacht worden.
§ 10 Datenschutz
10.1 Wir weisen unsere Kunden gem. §§ 33 BDSG und 3 TDDSG darauf hin, dass ihre Daten im Rahmen der Vertragsbeziehung gespeichert, verarbeitet und an Dritte weitergeleitet werden. LEMARIT wird die Daten nicht zu Zwecken verwenden, die den dem Kunden in der Anzeige nach 5.4.1 angezeigten Zwecken entgegenstehen.
10.2 Die Daten, die im Rahmen der Vertragsdurchführung an der Registrierung beteiligten Dritte übermittelt werden, werden im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers des Domainnamens, einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sogenannten WHOIS-Datenbanken, veröffentlicht.
10.3 Zu eigenen Marketing- und Informationszwecken dürfen die Daten innerhalb der LEMARIT verwendet – insbesondere gespeichert, verarbeitet und intern übermittelt – werden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt LEMARIT insbesondere auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass LEMARIT an seine E-Mail-Adressen E-Mails zur Information und zu Marketingzwecken in zumutbarem Umfang versendet. Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise in der Betreffzeile gekennzeichnet.
10.4 LEMARIT weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
10.5 Im Übrigen verpflichtet sich LEMARIT, angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um die persönlichen Daten vor Verlust, Missbrauch, nicht autorisiertem Zugang oder Offenlegung sowie Veränderung oder Vernichtung zu schützen.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung gilt eine solche als vereinbart, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt.
11.2 Der Kunde wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der LEMARIT an Dritte abtreten; § 354 a HGB bleibt unberührt.
11.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, fällig, unbestritten oder von der LEMARIT anerkannt worden sind.
11.4 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Neben dem allgemeinen Gerichtsstand am Sitz der Verwaltung des Kunden vereinbaren die Parteien den Gerichtsstand Flensburg.